Sollte sich bei den altlastentechnischen Untersuchungen herausstellen, dass eine Kontamination von Boden und/oder Grundwasser vorliegt, so sind weitere Handlungsschritte notwendig. Je nach Ausbreitung, Art und Menge der Schadstoffe kann eine Gefährdung von der Kontamination ausgehen, die einen Handlungsbedarf auslöst. In diesem Fall sind weitere Sanierungsuntersuchungen und je nach Art und Größe der Kontamination ein Sanierungsplan nach §13 des BBodSchG zu erstellen.
Ziel dieser Untersuchungen ist die genaue Abgrenzung einer vorgefundenen Kontamination und eine darauf aufbauende Konzeptaufstellung zur Verringerung oder Beseitigung des Schadstoffpotenzials. In den meisten Fällen sollen durch dieses Konzept die Anforderungen an ein „gesundes Wohnen“ oder eine gefährdungsfreie Nutzung einer gewerblichen Liegenschaft ausgearbeitet werden.
Bei der Sanierungsplanung sind dabei sämtliche Wirkungspfade Boden-Mensch, Boden-Pflanze, Boden-Grundwasser, Boden-Luft-Mensch/Grundwasser zu betrachten und zu bewerten.
Gerade in innerstädtischen Bereichen ist die Aufstellung eines Sanierungsplanes zur Beseitigung einer Kontamination unumgänglich. Ein Sanierungsplan kann folgende Planungsschritte enthalten:
- Verkehrsführung
- Baustelleneinrichtung
- Umlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen
- Kampfmitteluntersuchungen
- Verbauarbeiten
- Bodenaustausch in ungesättigter und gesättigter Bodenzone (z.B. Kernschadensanierung)
- Bodenluftsanierung zur Beseitigung von Kernschäden und Sekundärschäden
- Grundwassersanierung
- Planung der Anlagentechnik und Dimensionierung
- Erstellung von Arbeitsplänen für die Sanierungsausführung
- Arbeitsschutzkonzepte
- Dokumentation